Die Schulverbandsversammlung
Die Schulverbandsversammlung besteht aus den ersten Bürgermeistern deram Schulverband beteiligten Gemeinden oder deren nach Art. 31 Abs. 2 oderAbs. 3 KommZG bestellten Stellvertretern. Darüber hinaus entsenden dieGemeinde Weißdorf und der Markt Sparneck je zwei weitere Vertreter. Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschulen besuchen, entsenden ferner bis 100 Verbandsschüler einen weiterenVertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einenweiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung (Art. 9 Abs.3 BaySchFG). (§ 3 der Geschäftsordnung des Schulverbands)