Bekanntmachungen der VG Sparneck
Innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft muss die Form der amtlichen Bekanntmachungen mit der aller Mitgliedgemeinden gleich sein. Da die Form der amtlichen Bekanntmachungen im Markt Sparneck und der Gemeinde Weißdorf in der Verwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt wird, muss auch die Verwaltungsgemeinschaft ihre amtlichen Bekanntmachungen in der Verwaltung zur Einsichtnahme niederlegen. Ein entsprechender Hinweis wird an der Gemeindetafel angebracht.
In der Regel handelt es sich hierbei jedoch nur um die jährliche Haushaltssatzung.
