Schulverband

Schulhaus

Der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler findet im Schulhaus in Weißdorf statt. 


Schulverbandsversammlung

Die Schulverbandsversammlung besteht aus den ersten Bürgermeistern deram Schulverband beteiligten Gemeinden oder deren nach Art. 31 Abs. 2 oderAbs. 3 KommZG bestellten Stellvertretern. Darüber hinaus entsenden dieGemeinde Weißdorf und der Markt Sparneck je zwei weitere Vertreter. Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschulen besuchen, entsenden ferner bis 100 Verbandsschüler einen weiterenVertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einenweiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung (Art. 9 Abs.3 BaySchFG). (§ 3 der Geschäftsordnung des Schulverbands)

Aufgaben der Schulverbandsversammlung - (Art. Art. 34 Abs. 2 KommZG)

  1. die Entscheidung über die Errichtung und die wesentliche Erweiterung der den Verbandsaufgaben dienenden Einrichtungen,
  2. die Beschlussfassung über den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen,
  3. die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, die Nachtragshaushaltssatzungen und die Aufnahme von zusätzlichen Krediten während der vorläufigen Haushaltsführung,
  4. die Beschlussfassung über den Finanzplan,
  5. die Feststellung der Jahresrechnung oder des Jahresabschlusses und die Entlastung,
  6. die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, die Bestellung der Mitglieder des Verbandsausschusses und die Festsetzung von Entschädigungen,
  7. die Bildung, Besetzung und Auflösung weiterer Ausschüsse,
  8. der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung,
  9. der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung der Betriebssatzung für einen Eigenbetrieb oder der Unternehmenssatzung für ein Kommunalunternehmen des Zweckverbands,
  10. die Entscheidung über die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung sowie die Veräußerung einer solchen Beteiligung eines Zweckverbands an einem Unternehmen in Privatrechtsform,
  11. die Beschlussfassung über die Änderung der Verbandssatzung, die Auflösung des Zweckverbands und die Bestellung von Abwicklern.


Schulverbandsmitglieder

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