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Bundestagswahl 2025

ONLINE-ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Diese Information gilt nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Weißdorf und dem Markt Sparneck eingetragen sind!

Die Antragstellung ist nur vom 20. Januar 2025 bis 18. Februar 2025 möglich!

Bis 21. Februar 2025, 15 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:

Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz).
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Landkreises wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. 
Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für deine/n Andere/n zu stellen! wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl erhebeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu
5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Aufgrund der erheblich verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 regen wir an, nach Möglichkeit die Urnenwahl im Wahllokal zu nutzen.


Nach derzeitiger Information der Kreiswahlleitung wird ein Versand von Briefwahlunterlagen erst ab der 7. Kalenderwoche möglich sein, da vor dem 07.02.2025 keine Stimmzettel bei den Gemeinden vorliegen werden.
Insoweit ist auch eine persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen im Rathaus nicht früher möglich.
Wenn Sie sich dennoch für die Briefwahl entscheiden, raten wir zu zügiger Rücksendung oder persönlicher Abgabe Ihres Wahlbriefes im Rathaus, da nur ein kurzer Zeitraum bis zum Wahltag verbleibt.

Für eine kurzfristige persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen bieten wir Sonderöffnungszeiten in der Woche vor dem Wahltermin an:

Außer der regulären Nachmittagsöffnung am Donnerstag (20.02.2025 bis 17.00 Uhr) wird das Wahlamt vom 17.02.2025 – 19.02.2025 zusätzlich an den Nachmittagen von 14.00 – 16.00 Uhr geöffnet sein. Am Freitag, den 21.02.2025 ist bis um 15.00 Uhr geöffnet.
Zudem gibt es am Samstag, den 15.02.2025 von 11.00 -14.00 Uhr noch eine weitere Öffnungszeit am Wochenende. Bitte beachten Sie, dass an diesem Termin die Briefwahlunterlagen bei großem Andrang nur beantragt und nicht sofort mitgenommen werden können.

Die Sonderöffnungszeiten betreffen nur das Wahlamt! Für alle anderen Angelegenheiten gelten die üblichen Öffnungszeiten.

Zur Antragstellung klicken Sie bitte auf -Weiter-

Ihr Wahlamt

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